AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Mietwagenunternehmen „The Weekender“, Kevin Kremers, An der Feuerwache 2, 41836 Hückelhoven (im folgenden The Weekender) erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle erbrachten Leistungen, insbesondere für die Bestellung und Erbringung von Beförderungsleistungen, des Mietwagenunternehmens „The Weekender“, vertreten durch Kevin Kremers, Breite Str. 11, 41836 Hückelhoven (im Folgenden „Anbieter“), gegenüber dem Besteller der Dienstleistung als Vertragspartner (im Folgenden „Besteller“).
(2) Grundsätzlich gelten die AGB, die dem Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgehändigt wurden oder auf der Webseite www.theweekender.de (im Folgenden „Webseite des Anbieters“) veröffentlicht wurden. Der Anbieter kann seine AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. In einem solchen Fall teilt der Anbieter die Änderungen dem Besteller schriftlich mit. Die Änderungen gelten dann als vom Besteller genehmigt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch beim Anbieter eingelegt hat.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben ohne schriftliche Bestätigung von Seiten des Anbieters keine Wirkung und werden zurückgewiesen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung bedarf es dazu nicht.
(4) Der Besteller kann die AGB jederzeit über die Webseite des Anbieters einsehen, abspeichern und zum Verbleib bei seinen Unterlagen ausdrucken.
§ 2 Vertragsgegenstand und dessen Erfüllung
(1) Der Anbieter erbringt Beförderungsleistungen mit einem Fahrzeug gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts. Die Beförderung erfolgt dabei mit einem PKW aus dem Fuhrpark des Anbieters, welches der Besteller bei der Buchung auf Wunsch auswählen kann. Die Beförderung als solche erfolgt dann ausschließlich durch einen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Fahrer nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Personenbeförderungsgesetzes.
(2) Der Besteller kann die Beförderung für einen von ihm gewünschten Zeitraum buchen, ohne vorab eine Planung der Beförderung vorzunehmen (Zeitbuchung/Partyrundfahrt). In diesem Fall teilt der Besteller dem Anbieter die gewünschte Dauer der Beförderung sowie Startort und Startzeit mit und kann dann im Folgenden den Verlauf der Beförderung innerhalb des gebuchten Zeitraums frei und spontan entscheiden. Die
Leistung gilt dann als erbracht, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist oder der Besteller oder die zu befördernden Personen die Beförderung auf eigenen Wunsch vorzeitig beenden.
(3) Der Besteller kann die Beförderung auch zu einem vorab von ihm festgelegten Ort zu einer vorab von ihm festgelegten Zeit buchen (Streckenbuchung). In diesem Fall teilt der Besteller dem Anbieter Startpunkt und Startzeit vorab mit. Die Beförderung erfolgt dann grundsätzlich nur zu den vorab vereinbarten Konditionen, insbesondere ohne Zwischenstopps und ohne Umwege. Die Leistung gilt dann als erbracht, wenn der Besteller bzw. die zu befördernden Personen den Zielort erreicht haben oder der Besteller bzw. die zu befördernden Personen die Beförderung vorzeitig auf eigenen Wunsch beenden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss über die Beförderungsleistung kann über die Webseite des Anbieters, telefonisch, schriftlich, persönlich oder per WhatsApp erfolgen. Der Besteller muss dazu seine Buchungsanfrage unter Angabe des Startortes der Beförderung, der Startzeit, des Zielortes, der Zielzeit, der Personenanzahl sowie gegebenenfalls des gewünschten Fahrzeuges (im Folgenden „Buchungsdaten“) sowie seiner persönlichen Daten mitteilen.
(2) Der Besteller bestätigt im Rahmen der Buchungsanfrage, dass er volljährig ist.
(3) Erfolgt die Buchungsanfrage telefonisch, schriftlich per Post/ E-Mail/ Fax oder
persönlich, so kommt ein Beförderungsvertrag folgendermaßen zustande: Im Anschluss an die Buchungsanfrage kontaktiert der Anbieter den Besteller und bestätigt ihm den Eingang der Buchungsanfrage. Diese Eingangsbestätigung stellt keine zu einem Vertragsschluss führende Willenserklärung dar und soll lediglich den Eingang der Buchungsanfrage bestätigen. Ist die angefragte Beförderung realisierbar, erstellt der Anbieter dem Besteller eine Kalkulation der Buchung und sendet ihm diese zu. Kann der Anbieter den Wünschen des Bestellers nicht entsprechen, erstellt er ein Alternativangebot. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. Die Angebotskalkulation stellt ebenfalls keine zu einem Vertragsschluss führende Willenserklärung dar, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besteller zu den in der Kalkulation genannten Konditionen (invitatio ad offerendum). Der Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn dem Besteller der Angebotsvorschlag zusagt, er dies dem Anbieter mitteilt und der Anbieter ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung zuschickt, spätestens jedoch mit Fahrtantritt.
(4) Über die Webseite des Anbieters kommt ein Vertrag folgendermaßen zustande: Auf der Webseite des Anbieters klickt der Besteller auf den Button „Jetzt buchen“. In der dann erscheinenden Maske wählt der Besteller in einem ersten Schritt seinen Anlass aus. Im nächsten Schritt wird der Besteller aufgefordert, Angaben zu Startzeit, Personenanzahl, Datum, Start- sowie Zieladresse zu machen. Unterhalb dieser Eingabemaske kann der Besteller anschließend sein Wunschfahrzeug auswählen. Nachfolgend kann der Besteller, falls gewünscht, ein Party Paket oder eine Partyrundfahrt auswählen und darunter unsere „Must Haves“, wie beispielsweise
Heliumballons, Getränke oder Erinnerungsfolder, auswählen oder unsere weiteren „Optional buchbaren Highlights“ sowie diverse Eventplanungen auswählen.
Abschließend muss der Besteller noch seine persönlichen Daten eingeben.
Nachdem der Besteller alle erforderlichen bzw. gewünschten Angaben gemacht hat, geht die Anfrage bei uns ein. Der Besteller bekommt schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot zugeschickt, welches er anschließend akzeptieren oder ablehnen/neu anfragen/Anfrage bearbeiten kann.
Der Besteller erhält eine automatisierte E-Mail, in der der Eingang der Anfrage bestätigt wird. Diese Eingangsbestätigung stellt keine zu einem Vertragsschluss führende Willenserklärung dar und soll lediglich den Eingang der Buchungsanfrage bestätigen. Ist die angefragte Beförderung realisierbar, erstellt der Anbieter dem Besteller eine Kalkulation der Buchung und sendet ihm diese zu. Kann der Anbieter den Wünschen des Bestellers nicht entsprechen, erstellt er ein Alternativangebot. Diese Angebotskalkulation stellt ebenfalls keine zu einem Vertragsschluss führende Willenserklärung dar, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besteller zu den in der Kalkulation genannten Konditionen (invitatio ad offerendum). Der Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn dem Besteller der Angebotsvorschlag zusagt, er dies dem Anbieter mitteilt und der Anbieter ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung zuschickt, spätestens jedoch mit Fahrtantritt.
(5) Auf die Schriftform der Buchungsbestätigung kann der Anbieter verzichten, wenn sich der Anbieter und der Besteller übereinstimmend und ausdrücklich dahingehend einigen.
(6) Bei unverbindlichen Buchungsanfragen erfolgt die Rechnungsstellung durch den Anbieter 1-3 Werktage nach der Beförderung per E-Mail, im Falle der verbindlichen Buchung über die Webseite direkt im Anschluss an den Buchungsvorgang.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die durch die Buchungsbestätigung festgelegten Preise für die Beförderung und etwaige Zusatzleistungen. Dabei verstehen sich die aufgeführten Preise inklusive etwaiger Gebühren und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei der unverbindlichen Buchungsanfrage über die Webseite sowie bei Buchungsanfragen per E-Mail/ Telefon/Fax erfolgt die Bezahlung vollständig bei Fahrtantritt in bar, per Kartenzahlung oder per PayPal beim Fahrer oder vorab per Banküberweisung. Andere Zahlungsmittel sind für die Zahlung des Beförderungspreises nicht vorgesehen.
(3) Entstehen während der Beförderung weitere Kosten durch Zusatzleistungen wie die Bestellung von Getränken, die ursprünglich nicht gebucht wurden, so sind Entgelte dafür grundsätzlich sofort fällig und in Bar, per Kartenzahlung oder per PayPal beim Fahrer zu begleichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(4) Entscheidet sich der Besteller während der Beförderung für eine Verlängerung des Beförderungszeitraums über den ursprünglich gebuchten Zeitraum hinaus oder eine Änderung der Beförderungsvereinbarung bei festen Buchungsrouten, so ist dies grundsätzlich nur in Absprache mit dem Anbieter bzw. dem Fahrer möglich und
bedarf dessen Zustimmung. Liegt eine Zustimmung von Seiten des Anbieters vor, teilt dieser dem Besteller den dafür sofort fälligen zusätzlichen Beförderunsgpreis mit, der dann vom Besteller in Bar, per Kartenzahlung oder per PayPal beim Fahrer zu entrichten ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(5) In Rechnung gestellte Beträge sind vom Besteller innerhalb eines Zeitraumes von 7 Werktagen auf das vom Anbieter genannte Bankkonto zu überweisen. Kommt der Besteller dieser Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass es zusätzlich einer Mahnung des Anbieters bedarf. Darüber hinaus kann der Anbieter den Besteller durch eine Mahnung jederzeit vor Ablauf von 30 Tagen in Verzug setzen.
(6) Gerät der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, behält es sich der Anbieter vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und darüber hinausgehende Verzugsschäden zu berechnen.
§ 5 Stornierung und Nichtantreten der Beförderung durch den Besteller
(1) Grundsätzlich kann der Besteller den Auftrag jederzeit stornieren. Dazu muss er dem Anbieter rechtzeitig schriftlich mitteilen, dass er den Auftrag nicht mehr wünscht. Eine Online-Stornierung ist nicht möglich.
(2) Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen dabei Stornierungsgebühren an.
(a) Storniert der Besteller den Auftrag in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 25 % des Auftragswertes.
(b) Storniert der Besteller den Auftrag in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen aber mehr als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 50 % des Auftragswertes.
(c) Storniert der Besteller den Auftrag in einem Zeitraum von weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 75 % des Auftragswertes.
(d) Storniert der Besteller den Auftrag in einem Zeitraum von weniger als 24 h vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Auftragswertes.
(e) Im Falle einer bereits geleisteten Anzahlung durch den Besteller wird diese auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
(3) Tritt der Besteller die Beförderung nicht an, ohne den Auftrag vorher storniert zu haben, so entsteht der Beförderungspreis dennoch in voller Höhe.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, durch die Stornierung entstandene Zahlungsansprüche mit vom Besteller geleisteten Anzahlungen aufrechnen. Im
Übrigen erfolgt eine Rechnungsstellung über die Stornierungsgebühr, die binnen 10 Werktagen an den Anbieter zu zahlen ist.
§ 6 Pflichten und Rechte der zu befördernden Personen
(1) Vor Antritt der Beförderung hat der Auftraggeber auf Nachfrage des Fahrers seinen Personalausweis vorzuzeigen. Ist der Auftraggeber bei Antritt der Beförderung nicht vor Ort und kann seine Volljährigkeit daher nicht überprüft werden, wird die Beförderung nur dann angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegenüber dem Anbieter erklärt, für etwaige Ansprüche des Anbieters in Verbindung mit dieser Beförderung einzustehen.
(2) Vor Antritt der Beförderung haben die Fahrgäste auf Nachfrage des Fahrers ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Konsum alkoholischer Getränke vorgesehen ist und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste das dafür gesetzlich erforderliche Alter noch nicht erreicht haben.
(3) Während der Beförderung haben sich die Fahrgäste an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht, und die Weisungen des Anbieters und/oder des Fahrers zu halten. Der FAhrer ist nach seinem Ermessen berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen, wenn die zu befördernden Personen
(a) den Anweisungen des Anbieters und/oder des Fahrers zuwider handeln.
(b) oder die von ihnen mitgeführten Gegenstände eine Gefahr für die Sicherheit des
Straßenverkehrs, den Fahrer oder die übrigen Personen im Fahrzeug darstellen.
(4) Die Fahrgäste haben bei der Benutzung des Fahrzeuges die ihnen obliegende Sorgfalt im Umgang mit den Rechtsgütern des Anbieters einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Schäden am Fahrzeug und die Vermeidung der Verschmutzung des Fahrzeuges über ein gebrauchsübliches Maß hinaus.
(5) Den Fahrgästen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen nicht gestattet. Ihnen steht in der Regel gegen ein Entgelt im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken zur Verfügung. Gegen ein Entgelt (Korkgeld), welches pro Fahrzeug fällig wird, können eigene Getränke im Fahrzeug verzehrt werden.
(6) Eine Dekoration des gebuchten Fahrzeuges durch den Besteller bzw. die Fahrgäste ist nur dann zulässig, wenn der Besteller zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Anbieters eingeholt hat und zudem sichergestellt ist, dass die Dekoration sich nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände wieder entfernen lässt. Für das Anbringen der Dekoration vor der Beförderung und deren Entfernung nach Erbringung der Beförderungsleistung ist der Besteller zuständig. Die für die Vor- und Nachbereitung notwendige Zeit wird grundsätzlich in den gebuchten Zeitraum einkalkuliert. Wird durch die Demontage die gebuchte Zeit überschritten, behält der Anbieter sich eine Inrechnungsstellung der zusätzlich in Anspruch genommenen Zeit vor.
§7 Verspätungen
(1) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben durch eine präzise Angabe des Start- und Ziel- bzw. Abholortes sowie der jeweiligen Zeiten einen reibungslosen Ablauf der Beförderung sicherzustellen. Etwaige Verzögerungen durch unpräzise Orts- und Zeitangaben gehen zu Lasten des Bestellers und werden ihm entsprechend des vereinbarten Preises anteilig in Rechnung gestellt, sofern sie den gebuchten Beförderungszeitraum übersteigen.
(2) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben eine pünktliche Abfahrt sicherzustellen. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden des Anbieters basieren, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für das verspätete Erreichen des Zielortes.
§ 8 Rechte des Anbieters
(1) Hat der Anbieter eine Fahrzeugkategorie zugesagt, so ist er berechtigt das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern betriebliche Gründe dies erfordern.
(2) Der Anbieter kann vom Vertrag jederzeit und fristlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn
(1) der Besteller die Zahlung des Augtragswertes ganz oder teilweise einstellt oder nur mit einem anderen als den hier zugelassenen Zahlungsmitteln zahlen möchte.
(2) hinsichtlich des Vermögens des Bestellers der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(3) aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Beförderung/der Auftrag missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
(4) der Besteller eine ihm nach diesen AGB obliegende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Dies betrifft insbesondere den Pflichtenkatalog des § 5.
(5) aufgrund gravierender Witterungsverhältnisse eine sichere Beförderung nicht möglich erscheint.
(3) Tritt der Anbieter aus einem Grund vom Vertrag zurück, der im Verantwortungsbereich des Bestellers bzw. dessen Fahrgästen liegt, so behält er sich die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches vor, dessen Höhe sich in Anlehnung an die Staffelung in § 5 Abs. 2 maßgeblich am Zeitpunkt seines Rücktritts orientiert.
(4) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 1 (d) in Verbindung mit § 6 Abs. 2, bei der der Auftraggeber selbst bei Beförderungsantritt nicht erscheint und die Beförderung daher nicht durchgeführt werden kann, behält sich der Anbieter die Geltendmachung einer Ausfallgebühr von 75 % des ursprünglich vereinbarten Beförderungspreises vor. Der Anspruch des Anbieters auf die Beförderungsleistung entfällt.
(5) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 1 (d) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 behält sich der Anbieter die Geltendmachung des vollen ursprünglich vereinbarten Auftragspreises vor.
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Zahlungsansprüche gegen den Besteller mit vom Besteller geleisteten Anzahlungen aufrechnen. Im Übrigen erfolgt eine Rechnungsstellung.
(7) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für solches Handeln ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus haftet der Anbieter nur für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In den Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der Anbieter haftet für den Verlust von Gegenständen des Bestellers oder der beförderten Personen, die diese im Fahrzeug zurückgelassen haben, nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Anbieters, dessen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Schäden, die durch die Verzögerung der Beförderung entstanden sind, haftet der Anbieter dann nicht, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermieden und deren Folgen nicht hätten abgewendet werden können. Dazu gehören insbesondere Verspätungen aufgrund von Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen und schlechter Witterung.
§ 10 Haftung des Bestellers
(1) Der Besteller haftet für alle Beschädigungen und groben Verschmutzungen am Fahrzeug, die durch ihn oder die beförderten Fahrgäste hervorgerufen wurden.
(2) Bei einer Verunreinigung des Fahrzeuges durch Erbrechen einer Person stellt der Anbieter dem Besteller mindestens eine Reinigungskostenpauschale in Höhe von 250,00 EUR in Rechnung. Sollten die Reinigungskosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, behält es sich der Anbieter unter Vorlage entsprechender Nachweise vor, einen höheren Betrag geltend zu machen
(3) Sollte es durch die nicht sachgemäße Anbringung bzw. Demontage der Dekoration zu Beschädigungen oder Verschmutzungen am Fahrzeug kommen, haftet der Besteller für die daraus entstandenen Schäden in vollem Umfang.
§ 11 Vermittlung der Aufträge an Dritte
Der Anbieter behält sich für den Fall, dass das gewünschte Fahrzeug bereits ausgebucht ist und der Kunde mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten einverstanden ist, vor, die Anforderung/Bestellung eines Auftraggebers als unverbindliche Anfrage an ein von The Weekender geprüftes seriöses Partner-Unternehmen zur Personenbeförderung weiter zu vermitteln. Dem Auftraggeber steht es frei, ein darauf folgendes Angebot des Partner- Unternehmens anzunehmen und zu diesem ein Vertragsverhältnis zu begründen. Eine Vertragsbeziehung zu The Weekender entsteht in diesem Falle nicht.
§ 12 Datenschutz
Der Anbieter erhebt nur in dem Maße personenbezogene Daten seiner Besteller, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere den Namen des Bestellers, die Abhol- und Zieladresse. Die Daten zur Kontaktaufnahme, insbesondere der Telefonnummer/Handynummer werden dauerhaft gespeichert und nur auf schriftlichen Wunsch gelöscht. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen. Eine separate Datenschutzerklärung ist unter www.theweekender.de abrufbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Als Gerichtsstand wird in den Fällen, in den der Besteller ein Kaufmann ist, Hückelhoven vereinbart.
(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: März 2024